Hallo,
Ich bin ähnlich wie du im PJ + seit längerem in psychotherapeutischer Behandlung. Die Krankenkasse ist nicht eigenständig dazu berechtigt, wegen einer depressiven Störung die Approbation zu gefährden, geschweige denn, die Informationen an ein LPA zu schicken! Du benötigst zur Erlangung der ärztlichen Approbation ein gesundheitliches Zeugnis, das von Betriebs-,/ Hausarzt ausgestellt werden kann. Im Internet, z.B. unter "http://www.berlin.de/lageso/_assets/gesundheit/berufe-im-gesundheitswesen/akademisch/aerztliche_bescheinigung.pdf" findest du den einfachen Vordruck, auf dem keine Diagnosen vermerkt werden. Eine sich in Behandlung befindende depressive Störung führt nicht zur Uneignung für den ärztlichen Beruf, daher verhindert sie auch nicht die Approbation. Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest du dich evtl. an dein jeweiliges Landesprüfungsamt wenden, du bist bestimmt nicht der einzige Student/in, die sich Sorgen darum machen - oder du fragst z.B. einen Arzt, von wem du weißt, dass er diese Bescheinigungen ausstellt (z.B. für Kommilitonen...), wie er das handhabt. Wenn du das Studium geschafft hast und dann auch wieder das PJ absolvierst, bist du nicht im Anschluss daran für den Arztberuf ungeeignet wegen einer Psychotherapie.
Nimm dir die Zeit für die Therapie, ambulant oder stationär, die du brauchst!
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen etwas beantworten, auch wenn ich kein Jurist bin ;-)