Für den Fall einer Einweisung oder erzwungenen psychiatrischen Behandlung hast du damit die Möglichkeit, im Vorfeld festzulegen was du möchtest und was nicht. Du kannst auch Vertrauenspersonen benennen, die sich im Falle des Falles für deine Recht einsetzen.
http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/juristisches/downloads/Bochumer_willenserklaerung.pdf