Ich würde hier zwischen Angestellten und Selbstständigen differenzieren wollen.
Selbstständige haben bei Krankheitsausfall direkt auch einen finanziellen Ausfall zu beklagen. Sicherlich kann dieser durch eine entsprechend Versicherung abgedeckt werden, allerdings ist diese Versicherung auch erstmal wieder eine finanzielle Zusatzbelastung.
Gerade im Selbstständigenbereich sehe ich es daher sehr selten, dass Leute sich krankmelden oder krank werden. Sicherlich auch nicht gut für die Psyche und körperliche Gesundheit, wenn dann gewisse Probleme und Signale übergangen werden.
Bei Angestellten wird der Hausarzt sicherlich auch noch wohlwollend einwirken können mit dem Grund der Diagnose. Je nach Arbeitgeber und Gesetzeslage ist es ja auch noch so, dass man sich erst nach x Tagen mit Begründung erklären muss (keine rechtliche Beratung). Schwieriger wird es dann, wenn der Hausarzt oder anderer nicht-behandelnder Arzt keine Krankschreibung aussprechen möchte, da er den "Bedarf" nicht indiziert sieht. Hier kämen wir auf einen Missstand zu sprechen, welcher vorherrscht. Ein behandelnder psychologischer PsychotherapeutIn/Kinder und JugendpsychotherapeutIn kann keine Krankschreibung ausstellen. In der Regel sind PP und KJP neben Hausarzt, Psychiater, ärztlicher Psychotherapeut die behandelnden Stellen. Sicher wäre auch das eine Stellschraube, welche man in diesem Kontext ergänzend sehen sollte. Die genannten Punkte beim Angestellten treffen natürlich für einen krankschreibungswilligen Selbstständigen in ähnlicher Form zu.
Es gibt sicherlich noch viele weitere Punkte. Ich bin auf eure gespannt 🙂